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   OLG Schleswig, 18.03.1993 - 9 W 21/93   

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https://dejure.org/1993,14103
OLG Schleswig, 18.03.1993 - 9 W 21/93 (https://dejure.org/1993,14103)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.03.1993 - 9 W 21/93 (https://dejure.org/1993,14103)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. März 1993 - 9 W 21/93 (https://dejure.org/1993,14103)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • SchlHA 1993, 154
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Dresden, 16.06.1998 - 15 W 708/98

    Kostenfestsetzung nach einem Prozess bei Obsiegen eines Streitgenossen und

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  • OLG Schleswig, 20.01.1994 - 16 W 291/93

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Das Landgericht hat den Streitwert für das Verfahren unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß vom 1.3.1993 - 16 W 42/93 -, SchlHA 1993, S. 154) mit 1/2 der vom Sachverständigen ermittelten Kosten, also 4.500,-- DM festgesetzt.
  • BFH, 19.08.1997 - I B 7/97

    Festsetzung des Streitwerts des selbständigen Beweisverfahrens

    Der erkennende Senat schließt sich dem auch für den Finanzprozeß an und folgt damit nicht der Gegenmeinung (zu den Nachweisen vgl. ebenfalls Schneider/Herget, a. a. O.; OLG Köln in MDR 1994, 414), die eine Bewertung lediglich mit einem Bruchteil (von 1/2 bis zu 4/5 des Hauptsachewertes; vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschlüsse vom 17. Februar 1992 16 W 2/92 -- Me., Schleswig-Holsteinischer Anzeiger -- SchlHA -- 1993, 26; vom 1. März 1993 16 W 42/93 -- He., SchlHA 1993, 154) vornehmen will.
  • OLG Nürnberg, 05.04.1994 - 11 W 540/94

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Voraussetzungen für

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  • OLG Schleswig, 07.05.1998 - 9 W 67/98
    Andererseits hat der Senat entschieden, daß eine Vereinbarung der Streitgenossen über die Kostentragung zwischen ihnen bei unterschiedlicher Kostenentscheidung bei der Kostenfestsetzung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben hat (Beschl. v. 18.3.1993 - SchlHA 1993, 154 = JurBüro 1993, 677).
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